BAG gibt Fristverlängerung für Troponin-Verrechnung bekannt
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- Geschrieben von Axonlab
- Arztpraxis

Mit konventionellen Messmethoden werden bei der Diagnose eines Herzinfarkts ohne hinweisende elektrokardiographische Zeichen etwa 20 bis 40 Prozent der Fälle verfehlt (falsch negative Ergebnisse). Die Richtlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie besagen, dass Troponin aufgrund ihrer besseren diagnostischen Leistung mit sensitiven Messmethoden gemessen werden sollte.

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Das BAG empfiehlt deshalb die Messung des hochsensitiven Troponins auch in den Praxislaboratorien und wollte ab dem 1. Januar 2024 nur noch diese Messmethode vergüten.
Zurzeit bieten europaweit nur wenige Hersteller die Messung von hochsensitivem Troponin mit den benötigten Studien und Zulassungen auf POCT-Laborsystemen an.
Das BAG hat wegen der aktuellen Situation eine Fristverlängerung für die Verrechnung des Troponins bekannt gegeben. Ab 1. November 2023 bis 31. Dezember 2024 werden 2 Tarifpositionen für die Troponin-Verrechnung eingesetzt:
- Troponin I /T: Pos: 1734.01 TP 29.10
- hsTroponin: Pos: 1778.01 TP 43.70
Die Verlängerung der Frist gibt Anbietern die Gelegenheit, noch ausstehenden Studien abzuschliessen und notwendige Zulassungen zu beschaffen.
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