Checkliste & Praxistipps zur Analysenliste des BAG
- 6.5 Minuten Lesedauer
- Geschrieben von Axonlab
- Arztpraxis
Für einen sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit Laboranalysen in der Praxis.
Die nachfolgende Auflistung basiert auf der aktuellen Analysenliste des BAG per 01.07.2025. Wir laden Sie ein, die Gesamtliste auf der offiziellen Website des BAG als Excel zu öffnen und für sich und Ihre Praxis die folgenden Punkte zu prüfen. Die Ausführungen sollen Ihnen eine praxisorientierte Hilfestellung bieten und stellen keine abschliessende Liste dar.
Verrechnung & Voraussetzungen
- Prüfen Sie bei jeder Analyse, die Sie bei sich in der Praxis durchführen, ob sie in Spalte AB namens «Schnelle Analysen» aufgeführt ist, indem Sie den Dropdownfilter auf «Ja» setzen. Sie erhalten eine Auflistung über alle Analysen, welche Sie generell in Ihrem Praxislabor durchführen und verrechnen dürfen.
- Zusätzlich können Sie den Filter auf «Nein» setzen und nun in Spalte Z «Praxislaboratorium eines Arztes/ einer Ärztin (für Eigenbedarf)» den Filter auf «Ja» setzen. So sehen Sie die zusätzlichen Analysen, welche vergütet werden, wie z.B. Albumin chemisch, oder Suchtstoffscreening aus Urin. Hier können Sie ausserdem die «TP 4707.10 für jede Analyse, die das Suffix C aufweist» und «TP 4707.20 für jede Analyse ohne das Suffix C», verrechnen.
- Natrium, Calcium, Phosphat, TSH und z.B. fT4 sind nur mit einem entsprechenden Facharzttitel abrechenbar. Wenn Sie über einen Facharzttitel verfügen, können Sie ihn in den Spalten AC bis AM entsprechend für sich filtern.
- Entgegen weitläufigen Meinungen ist Chlorid nicht zur Verrechnung zugelassen
- Zusätzlich muss jeder Arzt, welcher Analysen im Praxislabor verordnet, den FAPL-Kurs absolviert haben.
- Für alle verrechneten Analysen ist zudem die Teilnahme an externen Qualitätskontrollen (Ringversuche) obligatorisch. Neu seit dem 01.07.2025 betrifft dies auch die Teilnahme an externen Qualitätskontrollen für okkultes Blut.
Limitationen – Spalte I
- Einige Analysen können nur unter bestimmten klinischen Voraussetzungen verrechnet werden.
- Bei TP 1576.01 NT-proBNP lautet die Limitation «Abklärung der akuten Dyspnoe zum Ausschluss der akuten oder chronischen Herzinsuffizienz; nicht zur Therapieüberwachung».
- Bei möglichen Rückfragen von Kostenträgern können Sie dies entsprechend begründen.
Kumulierbarkeit – Spalte K
- Die Analysen CK und Troponin können nicht gemeinsam verrechnet werden.
Abrechnung intern kontrollieren
- Ziehen Sie regelmässig Auswertungen aus Ihrer Praxissoftware über Ihre verrechneten Analysen. So sehen Sie, welche Analysepositionen in Ihrer Praxis tatsächlich verrechnet wurden.
- Vor allem bei der manuellen Eingabe von Resultaten können Fehler passieren.
- Auch bei automatisierten Resultatübertragungen von Ihrem Analysesystem in Ihre Praxissoftware können Fehler passieren, wenn z.B. die Software bei einer Anpassung nicht aktualisiert wurde.
- Achten Sie auf die Tarifendungen: In den meisten Fällen sollte die Position auf .01
- Häufig schleichen sich veraltete oder nicht passende Tarifpositionen ein – das kann bei einer Prüfung zu Rückforderungen führen.
Organisation & Verantwortung
- Die ärztliche Leitung trägt die Gesamtverantwortung für korrekte Verrechnung, auch wenn die Eingabe durch MPAs erfolgt.
- Interne Prozesse zur Qualitätssicherung sollten dokumentiert sein: Wer prüft Ringversuche? Wer kontrolliert die Geräte? Gibt es ein Vier-Augen-Prinzip bei der Abrechnung?
Immer aktuell bleiben
- Die Aktualisierung der Analysenliste erfolgt nicht zu festgelegten Zeitpunkten.
- Änderungen betreffen nicht nur Tarife, sondern oft auch Indikationen oder methodische Anforderungen (z. B. bei Troponin).
- Wir empfehlen sich für den BAG-Newsletter «Leistungen Krankenversicherung» auf der offiziellen BAG-Seite der Analysenliste anzumelden, um rechtzeitig über relevante Neuerungen informiert zu werden.
Zusätzliche Empfehlungen aus dem Alltag
- Schulen Sie Ihr Team regelmässig in Abrechnungsfragen. Viele Fehler entstehen durch veraltete Tarifkenntnisse.
- Nutzen Sie die Analysenliste aktiv als Werkzeug, nicht nur als Pflichtdokument.
- Bleiben Sie auf dem neusten Wissensstand und lassen Sie sich frühzeitig bei Änderungen über den Newsletter des BAG informieren.
Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen rund um die Analysenliste Ihren Axonlab-Kundenbetreuer oder Ihre Kundenbetreuerin zu kontaktieren. Mit unserer Expertise können wir Sie durch den Dschungel der Analysenliste manövrieren.
Quelle:
Bundesamt für Gesundheit BAG. (o. J.). Analysenliste: Leistungen der Krankenversicherung. Abgerufen am 27. Juni 2025, von https://www.bag.admin.ch/de/analysenliste-al