Qualitätskontrollen in Schweizer Arztpraxen: Grundlagen, Verantwortung und gelebte Qualität
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- Geschrieben von Axonlab
- Arztpraxis
Qualitätskontrollen gehören zu den wichtigsten Säulen der medizinischen Versorgung in Schweizer Arztpraxen. Nur wenn Messsysteme zuverlässig funktionieren, können Laborwerte korrekt interpretiert und Therapieentscheide verantwortungsvoll getroffen werden. Die rechtliche und organisatorische Basis bildet der Qualitätsvertrag zwischen Ärzteschaft und Versicherern sowie die Richtlinien der QUALAB, die als unabhängiges Gremium Standards definiert und die Durchführung externer Qualitätsprüfungen überwacht. Vertragsparteien sind dabei einerseits Leistungserbringer-Organisationen, wie der FMH und FAMH und andererseits die Krankenversicherer und Versicherer-Organisationen, wie beispielsweise santésuisse, die Militär- und auch die Invalidenversicherung, die eine qualitätsgesicherte diagnostische Leistung voraussetzen. QUALAB wiederum übernimmt die Rolle des Kontrollorgans und stellt sicher, dass die vereinbarten Qualitätsstandards tatsächlich erreicht werden. Den Vertrag können Sie auf QUALAB.swiss, oder mittels nachfolgendem Link einsehen:
Zum Vertrag: https://www.QUALAB.swiss/Vertraege.htm
Interne Qualitätskontrolle – die regelmässige Funktionsprüfung
In der Schweiz regelt QUALAB die Vorgaben für die interne Qualitätskontrolle, und jede Praxis ist verpflichtet, diese Kontrollen regelmässig und nachvollziehbar durchzuführen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die eingesetzten Analysegeräte im Praxisalltag zuverlässig funktionieren und korrekte Resultate liefern. Die interne Qualitätskontrolle betrifft sämtliche Laboranalysen, die Sie in Ihrer Praxis durchführen und zulasten der Sozialversicherungen abrechnen. Nur wenige Ausnahmen – wie Strep A-Schnelltests, Schwangerschaftstests oder einfache Urinstreifen – sind davon ausgenommen. Es lohnt sich, die «Richtlinie interne Qualitätskontrolle» anzuschauen. Sie enthält alle relevanten Informationen zur Kontrollfrequenz, also wie häufig Sie welches System kontrollieren müssen, wie und wie lange Sie die Kontrollwerte dokumentieren müssen und Sie finden darin im Anhang A die maximalen QUALAB-Toleranzbreiten. Zudem wird darin die Beurteilung der Qualitätskontrolle praxisnah erklärt.
Wichtig ist, dass bei der internen Qualitätskontrolle dieselben Reagenzien und Messsysteme verwendet werden, die Sie auch bei Patientinnen und Patienten einsetzen. Dadurch lässt sich realitätsnah überprüfen, ob das System unter den tatsächlichen Praxisbedingungen stabil arbeitet. Die Messergebnisse müssen dokumentiert und beurteilt werden; es reicht nicht, lediglich Kontrollwerte zu erfassen. Abweichungen sollten immer Anlass sein, den Ursachen nachzugehen, sei es durch erneute Messung, technische Überprüfung oder Anpassungen im Ablauf. So entsteht ein kontinuierlicher Qualitätsprozess, der zuverlässig zur Sicherheit Ihrer Patientinnen und Patienten beiträgt.
Das Dokument mit den aktuellen Richtlinien zur internen Qualitätskontrolle wird regelmässig aktualisiert. Unser Tipp: Speichern Sie es sich als Favorit in Ihrem Browser ab und schauen Sie regelmässig nach, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Warum jede Praxis eine GLN benötigt
Für jede Laboreinrichtung, die Analysen zulasten der Sozialversicherungen abrechnen möchte – dazu zählen Krankenversicherung (KV), Unfallversicherung (UV), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) – ist eine Global Location Number (GLN) zwingend vorgeschrieben. Die GLN dient als eindeutiger Identifikator und stellt sicher, dass Laborleistungen eindeutig einem anerkannten und korrekt registrierten Praxislabor zugeordnet werden können. Es ist deshalb wichtig, dass sich jede Praxis frühzeitig bei QUALAB registriert, die GLN verwendet und Änderungen (z. B. Standortwechsel oder Betreiberwechsel) zeitnah aktualisiert. Die GLN ist damit ein wesentlicher Bestandteil der formellen Qualitätssicherung – und eine Voraussetzung, um überhaupt Leistungen über die Sozialversicherungen abrechnen zu können. Wenn Sie Ihr Praxislabor bei QUALAB anmelden, können Sie direkt bei QUALAB die Labor-GLN beantragen. Labore, die ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen, riskieren Konsequenzen: So können Versicherer Sanktionen gemäss Art. 59 KVG auslösen, und auch Massnahmen der Aufsichtsbehörde nach Art. 38 KVG sind möglich.
Externe Qualitätskontrolle – objektiver Vergleich im Ringversuch
Während die interne QC die tägliche Stabilität sicherstellt, erlaubt die externe QC eine neutrale Überprüfung durch Ringversuche. In der Schweiz müssen Praxen viermal pro Jahr an diesen externen Qualitätskontrollen teilnehmen. Die Proben werden von anerkannten Anbietern wie dem Schweizerischen Zentrum für Qualitätskontrolle (CSCQ) und dem Verein für medizinische Qualitätskontrolle (MQZH) im Auftrag der QUALAB verschickt und müssen innerhalb der vorgegebenen Frist gemessen und eingereicht werden. Der Zielwert, mit dem Ihre Resultate später verglichen werden, wird erst nach Eingang aller Einsendungen aus den Resultaten sämtlicher teilnehmenden Labore ermittelt. Statistische Ausreisser werden dabei ausgeschlossen, sodass ein robuster und fairer Vergleich entsteht. Beurteilt werden die Ergebnisse jeweils innerhalb derselben Gerätegruppe, da unterschiedliche Systeme naturgemäss leicht unterschiedliche Messcharakteristika aufweisen können.
Damit der Ablauf zuverlässig funktioniert, empfiehlt es sich, die Versand- und Abgabetermine frühzeitig im Kalender zu notieren und die Zuständigkeiten im Team klar festzulegen. Gerade während Ferienzeiten oder bei personellen Wechseln können Verzögerungen entstehen, weshalb eine vorausschauende Planung entscheidend sein kann.
Warum sollten die Ringversuchsproben rasch gemessen werden?
Nicht primär, weil sie verderben würden, sondern weil die Stabilität der enthaltenen Analyten zeitlich begrenzt ist und die Proben für alle teilnehmenden Labors vergleichbare Bedingungen haben sollen. Je länger sie ungemessen liegen bleiben, desto grösser ist das Risiko, dass Temperaturunterschiede, Transportbedingungen oder natürliche Veränderungen der Probenmatrix das Messergebnis beeinflussen. Zudem zeigt die zeitnahe Analyse, dass der Laborbetrieb organisiert und funktionsfähig ist – ein nicht zu unterschätzender Faktor im Gesamtkonzept der Qualitätssicherung.
Selbstdeklaration – der jährliche Qualitätsnachweis
Einmal jährlich, im Frühjahr, müssen Praxen ihre Selbstdeklaration einreichen. Sie bestätigen damit, dass Sie sowohl interne als auch externe Qualitätskontrollen zuverlässig umgesetzt haben und dass alle relevanten Dokumente vollständig vorliegen. Es ist jedoch nicht notwendig, dass Sie Ihre Kontrollkarten einsenden.
Für viele Praxen ist dies ein Moment der Standortbestimmung: Wo stehen wir? Funktionieren unsere Prozesse? Gibt es Bereiche mit Verbesserungsbedarf? Eine lückenlose Dokumentation über das ganze Jahr hinweg erleichtert diese Aufgabe erheblich.
KVP – der Motor für nachhaltige Qualitätsentwicklung
Qualitätsmanagement ist nicht nur das Abarbeiten von Vorgaben; es ist ein fortlaufender Prozess. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) sorgt dafür, dass aus Fehlern, Abweichungen oder Beobachtungen tatsächlich Verbesserungen entstehen. Jede Auffälligkeit – sei es in der internen QC, im Ringversuch oder im Alltagsbetrieb – wird analysiert, Massnahmen werden definiert, umgesetzt und überprüft. So entwickelt sich die Qualität Schritt für Schritt weiter und wird zum festen Bestandteil der Praxisstruktur.
Fazit
Qualitätskontrollen sind weit mehr als nur ein administrativer Aufwand. Sie bilden das Fundament für verlässliche Diagnostik, für medizinische Entscheidungen und für das Vertrauen der Patientinnen und Patienten. Mit guter Organisation, klaren Verantwortlichkeiten und einem aktiven KVP lassen sich nicht nur Fehler vermeiden, sondern die Qualität im Praxislabor gezielt und nachhaltig stärken.
Qualität entsteht dort, wo Präzision, Verantwortung und Teamarbeit zusammenkommen.
Quellen:
QUALAB – Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor. Online verfügbar unter: https://www.QUALAB.swiss, abgerufen am 24.12.2025.
QUALAB – Aktuelle Richtlinien zur Qualitätssicherung im medizinischen Labor. Online verfügbar unter: https://www.QUALAB.swiss/Aktuelle-Richtlinien.htm, abgerufen am 24.12.2025
QUALAB – Verträge zur Qualitätssicherung im medizinischen Labor. Online verfügbar unter: https://www.QUALAB.swiss/Vertraege.htm, abgerufen am 24.12.2025.