AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Geschäftskunden
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil aller Verträge zwischen Axon Lab AG und Geschäftskunden. Sie gehen allfälligen Einkaufsbedingungen des Kunden in jedem Falle vor. Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, können ausdrücklich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Diese AGB haben Gültigkeit ab Februar 2024. Für Geschäfte mit Privatpersonen (Endkonsumenten) gelten separate AGB.
2. Produktmodifikationen
Für alle in Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte behält sich Axon Lab AG technische und formale Ausführungsänderungen vor. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
3. Lieferfrist
Axon Lab AG ist bestrebt, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten, doch wird für Lieferfristen keine rechtliche Gewährleistung übernommen.
Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der definitiven Abklärung aller qualitativen und technischen Details. Axon Lab AG teilt dem Kunden den Beginn der Lieferfrist schriftlich mit.
Rohmaterialmängel, Betriebsstörungen und Fälle von höherer Gewalt (wie z.B. Epidemien, Krieg, Mobilmachung, Bürgerkrieg, terroristische Akte, Sabotage, Aufruhr, politische Unruhen, Embargo, Naturereignisse) entbindet Axon Lab AG für die Dauer solcher Behinderungen von der eingegangenen Lieferverpflichtung und die Lieferfrist verlängert sich angemessen, ohne dass dem Besteller Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
4. Prüfung, Abnahme
Der Kunde hat die von Axon Lab AG gelieferte Ware sofort nach Empfang zu prüfen. Allfällige Mängel sind umgehend, spätestens jedoch nach 5 Tagen schriftlich zu melden. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als mängelfrei und abgenommen. Zeigen sich später, innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Abnahme nicht hätten entdeckt werden können, hat der Kunde diese Mängel der Axon Lab AG unverzüglich schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung auch betreffend dieser Mängel als genehmigt.
5. Änderung, Annullierung
Die Annullierung von Bestellungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Axon Lab AG möglich. Kosten, die bei einer Annullation erwachsen, oder Preiserhöhungen aufgrund von Bestellungsreduktionen sind vom Kunden zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls veranlasst Axon Lab AG die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung selbständig.
Wird die Erbringung der durch Axon Lab AG zugesicherten Leistungen aus unvorhergesehenen Gründen verunmöglicht oder übermässig erschwert, namentlich durch höhere Gewalt, Streiks etc., ist Axon Lab AG berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen, ohne dass dem Kunden Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
6. Materialrücksendungen
Materialrücksendungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch Axon Lab AG und können nur erfolgen, sofern sich das Material in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung befindet und von Axon Lab AG normalerweise an Lager gehalten wird. Die Ware ist in jedem Falle franko Domizil und mit Lieferschein-Kopie zurückzusenden.
7. Preise
Die Angebotspreise in den Katalogen, Listen oder im Web-Shop von Axon Lab AG verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Angaben in den schriftlichen Auftragsbestätigungen von Axon Lab AG sind verbindlich, mit Ausnahme von offensichtlichen Rechnungsfehlern und falschen Mengenangaben. Verpackung und Versandkosten sowie Express-, Stockwerklieferungen und Trockeneisverpackungen werden nach Aufwand separat zu Lasten des Kunden verrechnet. Kosten für die Umsetzung besonderer Anforderungen gehen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – vollumfänglich zu Lasten des Kunden und werden separat in Rechnung gestellt. Preisanpassungen infolge konkreter Kostenveränderungen (z.B. Materialkosten, Währungsschwankungen, Zollerhöhungen etc.) sind der Axon Lab AG ohne Vorankündigung ausdrücklich vorbehalten. Die Kosten amtlicher Dokumente und Beglaubigungen jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden.
8. Zahlungskonditionen
Die Rechnungen werden entweder per Post oder, falls separat vereinbart, elektronisch (E-Rechnung) zugestellt. Alle Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern schriftlich keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Verzugszins erhoben. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen der Axon Lab AG mit allfälligen Gegenansprüchen zu verrechnen.
Für die Abwicklung von E-Rechnungen steht seitens Axon Lab AG eBill (PostFinance) sowie E-Mail zur Verfügung. Bei Forderung oder Benützung eines anderen Zahlungsportals durch den Kunden werden diesem die dadurch der Axon Lab AG entstandenen zusätzlichen Kosten weiterverrechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Axon Lab AG. Nutzen und Gefahr der Produkte gehen mit Vertragsschluss auf den Kunden über.
10. Gewährleistung, Garantie und Haftung
Für gelieferte Geräte und Systeme übernimmt Axon Lab AG eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten seit dem Zeitpunkt des Gefahren- überganges, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist für Reagenzien bemisst sich nach dem jeweiligen Verfalldatum. Im Garantiefall wird die beanstandete Lieferung nach Wahl der Axon Lab AG kostenlos repariert oder ersetzt. Kosten für Ein- und Ausbau sowie Transport- und Reisekosten gehen zulasten des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Nichterfüllen der vertraglichen Zahlungsbedingungen erlischt jede Gewährleistung seitens der Axon Lab AG. Die Gewährleistung kann im Übrigen durch schriftliche Vereinbarung verändert oder ganz wegbedungen werden.
Garantieansprüche berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sondern einzig zum Ausüben des Rechts auf Nachbesserung. Im Garantiefall wird das schadhafte Teil oder die beanstandete Lieferung nach Wahl der Axon Lab AG kostenlos repariert oder ersetzt. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höherer Gewalt, Netzspannungsschwankungen, durch Aufstellung des Geräts in ungeeigneten Räumen, durch nachträgliches Umsetzen oder Transport des Instruments, verspätete Meldung an Axon Lab AG, Missachtung von Wartungs- und Betriebsvorschriften, Verwendung ungeeigneter, nicht den Spezifikationen von Axon Lab AG entsprechenden Betriebsmitteln, Software und Zubehör, sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter in Geräte ohne schriftliche Zustimmung der Axon Lab AG. Den Lieferungen beigefügte Betriebsanleitungen unterliegen den allgemeinen Bestimmungen der Herstellerfirma. Derartige Urkunden von Drittpersonen begründen keine Haftung der Axon Lab AG.
Ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden, die nicht an der von Axon Lab AG gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie Wiederherstellungskosten, Verwendungsersatz, Transportkosten, Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangener Genuss, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Versicherungsprämien, Expertise Kosten, Anwalts- und Prozesskosten sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Dies gilt auch für Ansprüche des Kunden wegen Verletzung von vertraglicher Nebenpflichten (Bsp. Aufklärungs- und Instruktionspflichten) und dergleichen. Jede vertragliche und ausservertragliche Haftung für leichtes Verschulden der Axon Lab AG und jede Hilfspersonenhaftung wird ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere sind alle Fälle von Schadenersatz, Minderung, Aufhebung oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen, sowie alle Ansprüche des Kunden gleichgültig aus welchem Rechtsgrund werden hiermit abschliessend geregelt. Die gesetzlich zwingende Haftung bei rechtswidriger Absicht, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden gemäss Produkthaftungsgesetz bleibt vorbehalten.
11. Import- und Exportkontrolle
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Waren oder Liefergegenstände (und gegebenenfalls das darin enthaltene Know-how) einer Export- oder Importkontrolle unterliegen können. Jede Vertragspartei ist selbst dafür verantwortlich, die entsprechenden Export- und Importvorschriften einzuhalten. Der Kunde wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass das U.S. Exportkontrollrecht auch dann anwendbar ist, wenn es sich um Waren oder Liefergegenstände handelt, die ganz oder teilweise aus den USA stammen. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn der Vertrag sonst keinen weiteren Bezug zu den USA hat.
12. Datenschutz
Axon Lab AG ist berechtigt, zur Pflege der Geschäftsbeziehung und im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten des Kunden zu bearbeiten, wobei zur Abwicklung des Auftrags und zur technischen Unterstützung bei der Erbringung von Vertragsleistungen Dritte (z. Bsp. autorisierte Partner oder Gerätehersteller im In- und Ausland) als Hilfspersonen beigezogen werden können. Axon Lab AG trifft diesbezüglich zur Wahrung des Datenschutzes und der Patientengeheimnisse die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen. Die Datenschutzerklärung auf der Webseite von Axon Lab AG (www.axonlab.com/company/privacy-policy) ist anwendbar.
13. Salvatorische Klausel / Rangfolge
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entspricht. Gleiches gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthält.
Bei Widersprüchen hat der schriftliche Vertrag Vorrang vor den Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen.
Mündliche Nebenabreden müssen zur Erlangung ihrer Gültigkeit schriftlich vereinbart werden. Auf dieses Schriftformerfordernis können die Parteien nur schriftlich verzichten.
Axon Lab AG behält sich Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB ausdrücklich vor.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Baden (Schweiz).
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Privatpersonen (Endkonsumenten)
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) bilden eine integrierenden Bestandteil aller Verträge zwischen Axon Lab AG und Endkonsumenten (Privatpersonen) und sind nur für diese Geschäfte in der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein anwendbar. Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, können nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Diese AGB’s haben Gültigkeit ab Februar 2024.
2. Produktmodifikationen
Für alle in Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte behält sich Axon Lab AG technische und formale Ausführungsänderungen vor. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
3. Lieferfrist
Axon Lab AG ist bestrebt, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten, doch wird für Lieferfristen keine rechtliche Gewährleistung übernommen. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen den Kunden weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der definitiven Abklärung aller qualitativen und technischen Details. Axon Lab AG teilt dem Kunden den Beginn der Lieferfrist schriftlich mit.
Rohmaterialmängel, Betriebsstörungen und Fälle von höherer Gewalt (wie z.B. Epidemien, Krieg, Mobilmachung, Bürgerkrieg, terroristische Akte, Sabotage, Aufruhr, politische Unruhen, Embargo, Naturereignisse) entbindet Axon Lab AG für die Dauer solcher Behinderungen von der eingegangenen Liefer- verpflichtung und die Lieferfrist verlängert sich angemessen, ohne dass dem Besteller Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
4. Prüfung, Abnahme
Der Kunde hat die von Axon Lab AG gelieferte Ware sofort nach Empfang zu prüfen. Allfällige Mängel sind umgehend, spätestens jedoch nach 5 Tagen, schriftlich zu melden. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als mängelfrei abgenommen. Zeigen sich später, innerhalb der Garantiefrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Abnahme nicht hätten entdeckt werden können, hat der Kunde diese Mängel der Axon Lab AG unverzüglich schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung auch betreffend dieser Mängel als genehmigt.
5. Änderung, Annullierung
Die Annullierung von Bestellungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Axon Lab AG möglich. Kosten, die bei einer Annulation erwachsen, oder Preiserhöhungen aufgrund von Bestellungsreduktionen sind vom Kunden zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls veranlasst Axon Lab AG die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung selbständig.
Wird die Erbringung der durch Axon Lab AG zugesicherten Leistungen aus unvorhergesehenen Gründen verunmöglicht oder übermässig erschwert, namentlich durch höhere Gewalt, Streiks etc., ist Axon Lab AG berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen, ohne dass dem Kunden Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
6. Materialrücksendungen
Materialrücksendungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch Axon Lab AG und können nur erfolgen, sofern sich das Material in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung befindet und von Axon Lab AG normalerweise an Lager gehalten wird. Die Ware ist in jedem Falle franko Domizil und mit Lieferschein-Kopie zurückzusenden.
7. Preise
Die Angebotspreise für Endkonsumenten (Privatpersonen) in Katalogen, Listen oder Web-Shop von Axon Lab AG verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Angaben in den schriftlichen Auftragsbestätigungen von Axon Lab AG sind verbindlich, mit Ausnahme von offensichtlichen Rechnungsfehlern und falschen Mengenangaben. Verpackung und Versandkosten sowie Express-, Stockwerklieferungen und Trockeneisverpackungen werden nach Aufwand separat zu Lasten des Kunden verrechnet. Preisanpassungen infolge konkreter Kosten-Veränderungen (z.B. Materialkosten, Währungs-Schwankungen, Zollerhöhungen etc.) behält sich Axon Lab AG ohne Vorankündigung ausdrücklich vor. Die Kosten amtlicher Dokumente und Beglaubigungen jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden.
8. Zahlungskonditionen
Die Rechnungen werden entweder per Post oder, falls separat vereinbart, elektronisch (E-Rechnung) zugestellt. Alle Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern schriftlich keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Verzugszins erhoben. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen der Axon Lab AG mit allfälligen Gegenansprüchen zu verrechnen.
Für die Abwicklung von E-Rechnungen steht seitens Axon Lab eBill (PostFinance) sowie E-Mail zur Verfügung. Bei Forderung oder Benützung eines anderen Zahlungsportals durch den Kunden werden diesem die dadurch der Axon Lab AG entstandenen zusätzlichen Kosten weiterverrechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Axon Lab AG. Nutzen und Gefahr der Produkte gehen mit Vertragsschluss auf den Kunden über.
10. Gewährleistung, Garantie und Haftung
Für gelieferte Geräte und Systeme übernimmt Axon Lab AG eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten seit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist für Reagenzien bemisst sich nach dem jeweiligen Verfalldatum. Im Garantiefall wird die beanstandete Lieferung nach Wahl der Axon Lab AG kostenlos repariert oder ersetzt. Kosten für Ein- und Ausbau sowie Transport- und Reisekosten gehen zulasten des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Nichterfüllen der vertraglichen Zahlungsbedingungen erlischt jede Gewährleistung seitens der Axon Lab AG. Die Gewährleistung kann im Übrigen durch schriftliche Vereinbarung verändert oder ganz wegbedungen werden.
Garantieansprüche berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sondern einzig zum Ausüben des Rechts auf Nachbesserung. Im Garantiefall wird das schadhafte Teil oder die beanstandete Lieferung nach Wahl der Axon Lab AG kostenlos repariert oder ersetzt. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höherer Gewalt, Netzspannungsschwankungen, durch Aufstellung des Geräts in ungeeigneten Räumen, durch nachträgliches Umsetzen oder Transport des Instruments, verspätete Meldung an Axon Lab AG, Missachtung von Wartungs- und Betriebsvorschriften, Verwendung ungeeigneter, nicht den Spezifikationen von Axon Lab AG entsprechenden Betriebsmitteln, Software und Zubehör, sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter in Geräte ohne schriftliche Zustimmung der Axon Lab AG. Den Lieferungen beigefügte Betriebsanleitungen unterliegen den allgemeinen Bestimmungen der Herstellerfirma. Derartige Urkunden von Drittpersonen begründen keine Haftung der Axon Lab AG.
Ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden, die nicht an der von Axon Lab AG gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie Wiederherstellungskosten, Verwendungsersatz, Transportkosten, Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangener Genuss, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Versicherungsprämien, Expertise Kosten, Anwalts- und Prozess- kosten sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Dies gilt auch für Ansprüche des Kunden wegen Verletzung von vertraglicher Nebenpflichten (Bsp. Aufklärungs- und Instruktionspflichten) und dergleichen. Jede vertragliche und ausservertragliche Haftung für leichtes Verschulden der Axon Lab AG und jede Hilfspersonenhaftung wird ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere sind alle Fälle von Schadenersatz, Minderung, Aufhebung oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen, sowie alle Ansprüche des Kunden gleichgültig aus welchem Rechtsgrund werden hiermit abschliessend geregelt. Die gesetzlich zwingende Haftung bei rechtswidriger Absicht, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden sowie gemäss Produkthaftungsgesetz bleibt vorbehalten.
11. Import- und Exportkontrolle
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Waren oder Liefergegenstände (und gegebenenfalls das darin enthaltene Know-how) einer Export- oder Importkontrolle unterliegen können. Jede Vertragspartei ist selbst dafür verantwortlich, die entsprechenden Export- und Importvorschriften einzuhalten. Der Kunde wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass das U.S. Exportkontrollrecht auch dann anwendbar ist, wenn es sich um Waren oder Liefergegenstände handelt, die ganz oder teilweise aus den USA stammen. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn der Vertrag sonst keinen weiteren Bezug zu den USA hat.
12. Datenschutz
Axon Lab AG ist berechtigt, zur Pflege der Geschäftsbeziehung und im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten des Kunden zu bearbeiten, wobei zur Abwicklung des Auftrags und zur technischen Unterstützung bei der Erbringung von Vertragsleistungen Dritte (z. Bsp. autorisierte Partner oder Gerätehersteller im In- und Ausland) als Hilfspersonen beigezogen werden können. Axon Lab AG trifft diesbezüglich zur Wahrung des Datenschutzes und der Patientengeheimnisse die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen. Die Datenschutzerklärung auf der Webseite von Axon Lab AG (www.axonlab.com/company/privacy-policy
13. Salvatorische Klausel / Rangfolge
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entspricht. Gleiches gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthält.
Bei Widersprüchen hat der schriftliche Vertrag Vorrang vor den Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen.
Mündliche Nebenabreden müssen zur Erlangung ihrer Gültigkeit schriftlich vereinbart werden. Auf dieses Schriftformerfordernis können die Parteien nur schriftlich verzichten.
Axon Lab AG behält sich Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB ausdrücklich vor.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Baden (Schweiz), vorbehalten bleibt der Gerichtsstand am Wohnsitz des Endkonsumenten.
Baden-Dättwil, Februar 2024
